„Ballermann“ und „Ballermann 6“ sind seit dem Jahr 1994 für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen geschützte Marken. Quelle der Infos : http://www.wikipedia.de Neben einer Strandbar auf Mallorca existieren in Deutschland die (lizenzierten) Diskotheken/Erlebnisgastronomiebetriebe "Ballermann 6" in Düsseldorf und Mülheim/Ruhr. Die Bezeichnungen "Ballermann", "Ballermann 6" und "Ballermann 6 Balneario" sind seit 1994 für eine Vielzahl von Waren (z. B. Tonträger, Kinofilm, TV-Show auf RTL II) und Dienstleistungen (z. B. Partys, Musik-Charts, Internetmagazin) markenrechtlich in Deutschland und der EU geschützt. Eine Nutzung der Bezeichnung "Ballermann" im gewerblichen Verkehr ohne Lizenz führt zu einer Markenverletzung, die u. a. Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche auslösen kann, welche mit erheblichen Kosten verbunden sind. Dem interessierten Wikipedia-User sollten solche Informationen nicht vorenthalten werden.Es handelt sich dabei auch nicht um Werbung sondern um die Mitteilung rechtserheblicher Tatsachen.
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